Zoé Menkhoff berät namhafte in- und ausländische Unternehmen in Bezug auf die Gestaltung und Verhandlung komplexer, technologiebezogener Verträge sowie zu rechtlichen Fragen in den Bereichen Cloud Computing, Software, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E- & M-Commerce), digitale Medien, geistige Eigentumsrechte und Verbraucherrechte.
Zoé Menkhoff studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Referendariat absolvierte sie am Kammergericht Berlin mit Stationen in Berlin und Hongkong. Schon vor ihrem Eintritt als Rechtsanwältin unterstützte sie während ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Großkanzleien.
Zoé Menkhoff hat eine Maîtrise en Droit an der Université Paris 2 Panthéon-Assas sowie jeweils einen LL.M. an der Católica Global School of Law in Lissabon und an der Unviersity of Michigan erworben.
Zoé Menkhoff ist Associate des deutschen Büros von Morrison Foerster in Berlin.