Die Koalitionsgespräche sind abgeschlossen. Wir geben einen ersten Überblick über die gemeinsamen steuerrechtlichen Ziele, die sich CDU/CSU und SPD als Koalitionspartner gesetzt haben.
Die Koalitionspartner planen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung, um Deutschland wettbewerbsfähiger und für Investoren attraktiver zu machen.
Gemeinden bestimmen den Gewerbesteuerhebesatz und damit die Höhe der Gewerbesteuer selbst. Künftig wird der geltende Mindesthebesatz von 200% auf 280% erhöht, um sogenannte Scheinsitzverlegungen von Unternehmen in solche Gemeinden, die einen im bundesweiten Vergleich sehr geringen Gewerbesteuerhebesatz haben, zu vermeiden.
Die Koalitionspartner wollen sich für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer für große Konzerne einsetzen. Auch wenn an der Mindeststeuer insgesamt festgehalten werden wird, werden sich die Koalitionspartner auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass es zu keiner Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb kommt.
Angekündigt werden Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, ohne dass diese weiter präzisiert werden.
Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.
Es sollen steuerliche Vorteile eingeführt werden, um Arbeitnehmer zu ermutigen, länger zu arbeiten und auch nach dem gesetzlichen Rentenalter weiter tätig zu sein, insbesondere durch:
Das Ehrenamt und gemeinnützige Tätigkeiten sollen gestärkt werden, u.a. durch Anhebung der:
Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 AO) soll modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden, u.a. durch Abschaffung des:
Neben den generellen Zielen, Steuerbürokratie zu reduzieren, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen und gegen Steueroasen, unberechtigte Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung (Cum-Cum-Geschäfte) und Schwarzarbeit vorzugehen, sehen die Koalitionspartner folgende weitere Maßnahmen vor:
Der Koalitionsvertrag sieht einige steuerrechtliche Änderungen vor, die sicherlich einen Schritt in die richtige Richtung darstellen.
Zu begrüßen ist, dass weder eine Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 30% noch eine Rückkehr zur Vermögensteuer erfolgen wird und die Körperschaftsteuer langfristig gesenkt werden soll.
Allerdings wäre es geboten gewesen, dass die geplante Senkung noch früher, ab 2026, greift, wie zunächst von den Unionsparteien vorgeschlagen, damit deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähigen Bedingungen ausgesetzt werden. Die längst überfällige Vereinfachung der Gewerbesteuer durch Streichung bestimmter Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften ist leider nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Auch die Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer könnte sich für Unternehmen als zusätzliche Belastung herausstellen. Ob die vorgesehene degressive Abschreibung die erhofften positiven Auswirkungen auf Investitionen mit sich bringt, wird sich in der Praxis noch erweisen müssen; dies ist nicht zuletzt von der konkreten Ausgestaltung abhängig.
Es bleibt nun abzuwarten, wann und wie die Ziele im Detail umgesetzt werden.
Wir werden die gesetzgeberischen Entwicklungen weiterhin beobachten und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.