Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Epidemie zu begegnen. Das BMF hat die Umsetzung einzelner steuerlicher Maßnahmen nunmehr konkretisiert.
Die Bundesregierung hat am 13.03.2020 ein milliardenschweres Maßnahmenpaket („Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“) angekündigt, um die von den Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) wirtschaftlich betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Eine tragende Säule dieses Schutzschilds stellen unter anderem steuerpolitische Maßnahmen dar, mit denen die Liquidität der Unternehmen gefördert werden soll (lesen Sie hierzu auch unseren Client Alert vom 18.03.2020).
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 19.03.2020 ein Schreiben zur Umsetzung einzelner steuerpolitischer Maßnahmen veröffentlicht.
In dem BMF-Schreiben werden folgende steuerliche Hilfsmaßnahmen geregelt, die sich im Wesentlichen auf den Zeitraum bis zum 31.12.2020 beziehen:
Das BMF weist darauf hin, dass für (lediglich) mittelbar Betroffene die allgemeinen Grundsätze gelten, d.h., dass diese keinen Anspruch auf die zuvor dargestellten Maßnahmen haben.
Betroffenen Steuerpflichtigen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Finanzämter aufgrund der Coronavirus-Epidemie für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen sind.
Mit dem Schreiben hat das BMF weitere Klarheit bei der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen geschaffen.
Es ist zu erwarten, dass in der nächsten Zeit noch weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen getroffen werden. So werden derzeit auf allen Ebenen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Anpassungen bei den steuerlichen Abgabefristen (insbesondere in Bezug auf Umsatzsteuervoranmeldungen), die Erweiterungen von Abschreibungsmöglichkeiten, die vorzeitige Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder eine weitergehende Anrechnung der Gewerbesteuer, diskutiert.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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