In zwei aktuellen Verfahren hat der Bundesfinanzhof dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das nationale Umsatzsteuerrecht in Fällen der umsatzsteuerlichen Organschaft überhaupt den ,,richtigen‘‘ Steuerpflichtigen zur Besteuerung heranzieht (Az. beim BFH: XI R 16/18 und V R 40/19; Az. beim EuGH: C-141/20 und C-269/20). Dr. Jens Uwe Hinder und Dr. Jenny Broekmann erläutern in ihrem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung die Hintergründe dieser beiden Verfahren, die Brisanz der Thematik und die Auswirkungen, die die Entscheidung des EuGH auf das deutsche Steuerrecht haben könnte.