Meilenstein für die Rechtsprechung im Datenschutz: 1&1 reduziert mit Morrison & Foerster DSGVO-Bußgeld massiv
Meilenstein für die Rechtsprechung im Datenschutz: 1&1 reduziert mit Morrison & Foerster DSGVO-Bußgeld massiv
BERLIN – 12.11.2020. Mit Hilfe von Morrison & Foerster LLP (MoFo) kann der Telekommunikationsanbieter 1&1 sein Bußgeld im Rahmen eines Datenschutzverfahrens erheblich reduzieren. Im Verfahren um den Bußgeldbescheid des Bundesdatenschutz-beauftragten gegen die 1&1 Telecom GmbH hat das Landgericht Bonn gestern zugunsten von 1&1 entschieden (Az.29 OWi 1/20 LG). Das Unternehmen muss nun, statt des ursprünglich vorgesehenen Bußgeldes in Höhe von 9,55 Millionen Euro, nur 900.000 Euro Bußgeld zahlen. Damit stellte das Gericht das bisherige Berechnungskonzept der Datenschutzbehörden infrage. Es ist zudem das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Bußgeld, das als Meilenstein für ein künftiges Bußgeldregime in Deutschland und Europa gelten könnte.
Das Verfahren bezog sich nicht auf den generellen Schutz der bei 1&1 gespeicherten Daten, sondern auf die Frage, wie Kunden auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. In dem Fall von 2018 ging es um die telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Das Gericht sah in dem vorliegenden Fall nur einen leichten, nicht vorsätzlichen Verstoß gegen den Datenschutz in einem Einzelfall, für den ein Bußgeld in Millionenhöhe nicht angemessen sei. Gleichzeitig flossen zahlreiche mildernde Umstände in das Urteil ein. So seien keine sensiblen Daten betroffen und eine massenhafte Herausgabe der Daten sei nicht zu befürchten gewesen. Darüber hinaus habe 1&1 sofort umfassend mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zusammengearbeitet.
In dem Verfahren argumentierte MoFo unter anderem damit, dass das Berechnungsmodell der Datenschutzbehörden, dass maßgeblich auf den Umsatz eines Unternehmens abstellt, gegen Grundrechte, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, verstößt. Durch die maßgeblich umsatzabhängige Berechnung eines Bußgeldes können bereits kleinste Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften hohe Geldbußen zur Folge haben, was nicht hinnehmbar ist. Das Landgericht Bonn folgte dieser Argumentation im Wesentlichen.
1&1 Telecom arbeitet im Datenschutzrecht bereits seit längerer Zeit mit Morrison & Foerster LLP zusammen. Das Team um Partner Hanno Timner begleitete das Unternehmen durch den gesamten Prozess sowie in der Phase vor Eingang des Bußgeldes.
Team Morrison & Foerster LLP (Berlin): Hanno Timner (Partner, Litigation/Datenschutz); Dr. Philip Radlanski (Senior Associate, Datenschutz)
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