Da die Vorschriften der globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“) bereits ab 01.01.2023 in Kraft treten sollen, ist nun für betroffene Konzerne Eile geboten, um die Vorgaben der OECD und EU zeitnah umzusetzen und etwaige Sanktionierungen zu vermeiden. Der administrative Aufwand und die fiskalischen Folgen sollten dabei nicht unterschätzt werden. Im Handelsblatt Steuerboard nehmen Dr. Jens-Uwe Hinder und Dr. Jenny Broekmann zu den Auswirkungen auf deutsche Konzernunternehmen Stellung: Die globale Mindestbesteuerung – Auswirkungen auf Unternehmen und was es nun zu tun gilt | Steuerboard (handelsblatt.com)