Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat am 29.06.2022 offiziell die Antragsfrist für die Anwendung des "vereinfachten Verfahrens" in den sogenannten "Registerfällen" um ein Jahr verlängert. Anträge auf Befreiung vom deutschen Quellensteuerabzug können somit nun auch für Zahlungen bis einschließlich 30. Juni 2023 im "vereinfachten Verfahren" gestellt werden. Lesen Sie hier das BMF-Schreiben.
Für die Verlängerung hatte sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in seinem am 28.06.2022 veröffentlichten Positionspapier eingesetzt.
Das Steuerrechtsteam von Morrison Foerster Berlin, um Dr. Jens-Uwe Hinder, Lukas Kawka und Dr. Jenny Broekmann, hat den BDI bei der Erstellung des Positionspapieres unterstützt und umfassende Überlegungen zu Praxisproblemen und verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Besteuerung von Registerfällen zur Verfügung gestellt.
Lesen Sie hier das Positionspapier des BDI.