“Martin Eder und die Bilder der anderen – was darf ein Künstler abkupfern“, so titelt das Nachrichtenmagazin Der Spiegel und berichtet über das wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 551/19), das der bekannte Maler Martin Eder mit Hilfe von Morrison Foerster erstritten hat. Danach ist nun endgültig entschieden, dass sich Eder mit einem vorbestehenden Werk, einer Digitalgrafik eines blühenden Kirschbaums auf einem Lavafelsen, in seinem komplexen Gemälde „The Unknowable“ in Form eines Pastiche auseinandersetzen durfte. Es ist das erste Urteil zu der mit Wirkung zum 7. Juni 2021 nunmehr ausdrücklich im deutschen Urheberrechtsgesetz verorteten Pastiche Schranke und damit von grundlegender Bedeutung. Zutreffend führt Der Spiegel aus, dass das Urteil die Freiheit der Kunst im Internetzeitalter stärkt.
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